Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich der AGB
1.1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Skischule Obergurgl OG (im Folgenden kurz: „Skischule“) und dem Vertragspartner (im Folgenden kurz: „Kunde“) ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“) in der jeweils gültigen Fassung. Die gültige Fassung der AGB richtet sich jeweils nach dem Zeitpunkt der betreffenden Angebotslegung durch den Kunden.
1.2. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Schneesportschule (Skischule). Davon umfasst sind unter anderem das Erteilen von Ski-, Snowboard- und Langlaufunterricht, das Führen und Begleiten auf Skitouren (iSd § 1 Abs 1 T-SSG 1995) sowie damit zusammenhängenden Tätigkeiten (im Folgenden kurz: „Kurse“). Umfasst sind auch allfällige Kinderbetreuungsleistungen und damit verbundene Leistungen (zB Verpflegung für Kinder über Mittag). Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Skischule in diesem Zusammenhang.
1.3. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen der Skischule und dem Kunden. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten keine Wirkung auf die in Punkt 1.2 angeführten Geschäftsbeziehungen.
Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertragsabschluss zwischen der Skischule und dem Kunden ist sowohl auf elektronischem Wege (Abgabe eines Angebotes über Online-Formular/ telefonisch und Vertragsannahme durch Bestätigungs- E-Mail) als auch in den Geschäftsräumlichkeiten der Skischule (Vertragsabschluss durch Aushändigung eines Zahlungsbeleges) möglich.
2.2. Das Absenden eines vollständig ausgefüllten Online-Formulars durch den Kunden stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Skischule zum Abschluss eines Vertrages über die von der Skischule angepriesenen Leistungen dar. Die Skischule übermittelt aufgrund eines solchen Angebotes eine Bestellbestätigung an den Kunden. Erst durch die Übermittlung dieser Bestellbestätigung kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Skischule und dem Kunden zustande.
2.3. Die Erklärung des Kunden gegenüber einem Mitarbeiter der Skischule, Leistungen der Skischule in Anspruch nehmen zu wollen, stellt ein rechtlich bindendes Angebot an die Skischule zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst durch die Bezahlung der gewünschten Leistung und durch die Ausgabe eines Zahlungsbeleges kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Skischule und dem jeweiligen Kunden
zustande.
2.4. Die Buchungsbestätigung und/oder der Zahlungsbeleg dienen als Beleg für die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung und sind vom Kunden bei Kursbeginn dem jeweiligen Kursleiter vorzulegen.
2.5. Die Skischule ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Ablehnung von Online Buchungen mitzuteilen. Wird das Angebot des Kunden von der Skischule nicht innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Wochen ab Erhalt bestätigt, gilt das Angebot des Kunden jedenfalls als nicht angenommen.
Widerrufsrecht beim Vertragsabschluss über Telefon, Webformular oder E-Mail
3.1. Bei den angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um eine „Freizeitdienstleistung“ im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
3.2. Für Freizeitdienstleistung besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Widerrufsrecht.
Rücktrittsrecht
4.1. Für Privatkurse gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 17:00 Uhr des Vortages ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Skischule berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß der gebuchten Leistung zu verlangen.
4.2. Hinsichtlich der Gruppenkurse ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall, unter Vorlage des Originalbeleges (siehe Rückseite der Kurskarte) und mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der Gesamtbetrag wird sich dadurch verringern, es können jedoch höhere Tagessätze in Rechnung gestellt werden.
4.3. Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung.
4.4. Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich die Skischule das Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen.
4.5. Die Skischule ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme des Kunden an Kursen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erfolgt, die eine sichere Teilnahme
nicht mehr gewährleisten lassen. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde beharrlich den Anweisungen der Skischule, der Lehrkräfte oder der Betreuungspersonen widersetzt (siehe Punkt 9.4). Dem Kunden stehen im Falle einer solchen Vertragsauflösung keine Ansprüche zu; er ist insbesondere auch zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.
Unmöglichkeit der Leistung
5.1. Wenn die die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (zB Witterungsverhältnisse, Lawinengefahr, etc.) nicht möglich ist, ist die Skischule nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Es obliegt allein dem billigen Ermessen der Skischule, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unmöglichkeit – zB an drei von fünf Tagen ist kein Skiunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt.
5.2. Im Falle der (teilweise oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit gemäß Punkt 5.1 wird die Skischule darüber entscheiden, etwaige Ausfälle der Kurse hinten anzuhängen bzw. sollte dies nicht möglich sein, über das anteilige Entgelt eine Gutschrift auszustellen. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu.
5.3. Höhere Gewalt, insbesondere Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen wie Schließungen, sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien die Skischule von ihren Leistungspflichten.
Preise, Zahlungsmodalitäten
6.1. Sämtliche Angaben – insbesondere Preislisten der Skischule im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern – sind für die Skischule unverbindlich. Die Skischule behält sich vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen.
6.2. Sämtliche Preisangaben sind in EURO (€) und verstehen sich brutto inklusive einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
6.3. Kosten für Skipässe oder Skiausrüstung sind nicht von den Kursgebühren umfasst. Diese sind vom Kunden auf eigene Rechnung zu erwerben und mitzubringen.
6.4. Gruppenkurse: Der Entgeltanspruch der Skischule gegenüber dem Kunden entsteht mit Vertragsabschluss. Zu diesem Zeitpunkt wird die Zahlung fällig. Bei Online-Buchungen erfolgt die Zahlung allenfalls jedoch schon unmittelbar bei Angebotslegung mittels einer der für Online-Buchungen eingerichteten Zahlungsmethoden. Im Falle der Buchung vor Ort, muss die Zahlung direkt per Kartenzahlung oder bar vor Ort erfolgen. Jedenfalls muss die Zahlung vor Beginn des Gruppenkurses erfolgen.
6.5. Privatkurse: Bei Online-Buchungen erfolgt die Zahlung ebenfalls schon unmittelbar bei Angebotslegung mittels einer der für Online-Buchungen eingerichteten Zahlungsmethoden. Bei Buchungen per E-Mail wird dem Kunden bei Angebotsannahme ein Zahlungslink zugesendet, über den der Privatkurs dann direkt bezahlt werden kann. Bei Buchungen vor Ort besteht die Möglichkeit den Kurs entweder per Kartenzahlung oder bar direkt zu bezahlen. Jedenfalls muss die Zahlung vor Beginn der Privatstunden erfolgen.
6.6. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der Skischule ausdrücklich anerkannt worden sind sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Skischule. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden von diesem Vertragspunkt nicht berührt.
6.7. Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mitteilung der Skischule ein. Für den Fall, dass der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät, ist die Skischule berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sämtliche zusätzlich anfallenden Kosten und Spesen, insbesondere Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten, gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Bei offenen Forderungen kann die Skischule vom Kunden getätigte Zahlungen ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Kunden beliebig auf dessen offene Forderungen anrechnen. Für den Fall der Nichtzahlung einer Forderung sind auch alle übrigen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
6.8. Erfüllungsort ist für alle sowohl von der Skischule als auch dem Kunden zu erfüllenden Pflichten der Ort des Sitzes der Skischule - Piccardweg 1, 6456 Obergurgl.
Leistungserbringung
7.1. Der Kunde hat sich zur Leistungserbringung am Sammelplatz der Skischule oder an einem sonst von der Skischule bekannt gegebenen Ort im Skischulgebiet rechtzeitig vor Kursbeginn einzufinden.
7.2. Die Skischule behält sich das Recht vor, den Treffpunkt der Kurse kurzfristig zu ändern. In diesen Fällen werden die Kunden von der Skischule informiert.
7.3. Verkleinert sich eine Gruppe auf 3 Teilnehmern, behält sich die Skischule das Recht vor, diese mit anderen Gruppen zusammen zulegen oder Unterrichtsstundenanzahl zu verkürzen.
7.4. Die Skischule verpflichtet sich, jeweils nur für die jeweilige Leistung qualifizierte Lehr- oder Kinderbetreuungspersonen einzusetzen.
Haftungsbeschränkung
8.1. Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Skischule keine Garantie für den Ausbildungserfolg der Kursteilnehmer übernommen.
8.2. Die Skischule haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Skischule selbst oder einer ihr zurechenbaren Person beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Hauptpflichten betrifft.
8.3. Die Skischule übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Skischule sich selbst oder anderen Personen zufügt oder
durch diese ihm zugefügt werden.
8.4. Unabhängig vom Verschulden haftet die Skischule nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3-fache Leistungsentgelt übersteigen.
8.5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kunden begründen kann, weshalb dem Kunden empfohlen wird, einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung (z.B. Lawinensuchgerät bei Fahrten im freien Gelände) zu tragen bzw. im Falle von Lawinenausrüstung,
mitzuführen. Sturzhelme und Sicherheitsausrüstung verringern in der Regel das Verletzungsrisiko.
8.6. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für
Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
8.7. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, eine Rettung von Pisten oder im freien Gelände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Dem Kunden wird deshalb empfohlen eine entsprechende Versicherung abzuschließen, zumal die Skischule nicht für Bergungs- und Flugrettungskosten haftet, es sei denn, die Skischule oder eine ihr zurechenbare Person hat diese Bergungs- und/oder Flugrettungskosten durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.
Pflichten des Kunden
9.1. Der Kunde hat die Skischule über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in der jeweils gebuchten Schneesportart wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Der Kunde hat der Skischule über allfällige gesundheitliche Leiden oder Beeinträchtigungen zu berichten.
9.2. Weiters verpflichtet sich der Kunde bei fieberhaften Infekten, ansteckenden Krankheiten sowie bei Erkrankungen, die mit Durchfall und Erbrechen einhergehen, nicht am Skikurs teilzunehmen. Insbesondere
bei Auftreten von COVID-19 Symptomen (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Atembeschwerden etc.) verpflichtet sich der Kunden von einer Teilnahme am Skikurs Abstand zu nehmen. Sofern
der Kunde einen Gruppenkurs gebucht hat, kann er bei Vorlage eines ärztlichen Attests das in Punkt 4.4 dieser AGB vorgesehene Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen.
9.3. Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Kunden selbständig die Überprüfung seiner Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen.
9.4. Anweisungen der Skischule, der Lehrkräfte und der Betreuungspersonen hat der Kunde zu befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermahnungen berechtigen die Skischule umgehend zur Vertragsauflösung. Dies gilt auch, wenn Kunden ein ungebührliches Verhalten, insbesondere gegenüber anderen Kursteilnehmern, an den Tag legen.
Datenschutzerklärung
10.1. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Skischule, welche unter https://www.skischule-obergurgl.com/kontakt/datenschutz/ abrufbar ist, zu entnehmen.
Sonstige Bestimmungen
11.1. Mündliche Nebenabreden zu diesen AGBs bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen dieses Schriftformerfordernisses.
11.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften, denen diese AGB zugrunde liegen, gilt die Anwendbarkeit des materiellen österreichischen Rechts, unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts, als vereinbart.
11.3. Wenn der Kunde Unternehmer oder Konsument mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches der EuGVVO1 oder des Lugano-Übereinkommens2 ist (das sind alle Länder mit Ausnahme der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen und Island), wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Verträgen zwischen der Skischule und dem Kunden über die Erbringungen von Skischul-Dienstleistungen das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Skischule als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.
11.4. Soweit der Kunde Konsument mit Wohnsitz innerhalb der EU oder des Geltungsbereiches des Lugano Übereinkommens ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtszuständigkeit.
11.5. Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGBs nichtig ist/sind, gelten zwischen der Skischule und dem Kunden ausdrücklich solche rechtswirksame Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt.
11.6. Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Skischule über.